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Compliance-Officer in den Knast?

Keine angenehmen Aussichten

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (Urteil 5 StR 394/08), kann ein Compliance-Officer persönlich zur Haftung bei Rechtsüberschreitungen im Unternehmen herangezogen werden.
Den Compliance-Officer kann dabei eine sogenannte “Garantenpflicht” treffen, nach der er in der Pflicht steht, betrügerische Absichten zu unterbinden. Es gilt also, “dass denjenigen, dem Obhutspflichten für eine bestimmte Gefahrenquelle übertragen sind, [...]