Haftungsprobleme durch E-Mails als CC

Besonders in größeren Unternehmen ist es für Führungskräfte bei der heutigen Flut an Nachrichten im elektronischen Postfach kaum mehr möglich, alle E-Mails auch tatsächlich gründlich zu lesen. Jeder will sich nach allen Seiten absichern und setzt im Zweifel lieber noch ein paar Vorgesetzte mehr auf CC.

Wie das Hamburger Abendblatt nun berichtet, bergen diese vom Empfänger oft unversehens gelöschten E-Mails aber erhebliche Gefahren in sich. Ein Manager haftet dann nämlich mit, wenn er von einer Straftat Kenntnis erlangt und nichts dagegen unternommen hat. Dies kann möglicherweise bereits dadurch belegt werden, dass er eine Mail in CC erhalten hat und eine (oft automatisch voreingestellte) Lesebestätigung zurück gesendet hat. Die Rechtsprechung ist noch nicht eindeutig, eine Gefahr besteht aber ohne Zweifel bereits heute.

Es gibt allerdings einfache Möglichkeiten, dieses Risiko zu minimieren.

Im E-Mailprogramm kann eingestellt werden, dass Lesebestätigungen nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers zurück gesendet werden. Diese Bestätigung sollte nur dann geschehen, wenn auch tatsächlich der Inhalt voll gelesen und wahrgenommen wurde.

Eine weitere Möglichkeit ist die Veränderung der “Mailkultur” des Unternehmens. CC sollte nur Kollegen gesetzt werden, die tatsächlich direkt mit dem Thema etwas zu tun haben. Dies sollte auf einen kleinen Kreis beschränkt bleiben, große Verteiler zur Absicherung nach allen Seiten sollten der Vergangenheit angehören. Sie verstopfen nicht nur die Mailboxen vieler Unbeteiligten, sie führen noch dazu wie oben beschrieben zu einem Haftungsrisiko.

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