Compliance nach dem BilMoG - Was wird anders?
Derzeit ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) in aller Munde. Mit dem Gesetz werden in Deutschland Vorgaben der Europäischen Union (die sogenannte Euro-SOX) umgesetzt. Betroffen sind von diesen Vorschriften alle kapitalmarktorientierten Unternehmen. Auswirkungen haben die neuen Regelungen auch für Compliance. Die Experten sind allerdings geteilter Meinung, ob dadurch tatsächlich erhebliche Änderungen für die typischen Aufgaben der Compliance-Organisation notwendig werden. Wichtig sind folgende Punkte bzw. Konkretisierungen:
- Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK): Mit Einführung des Gesetzes müssen Vorstand und Aufsichtsrat nun nicht zur mitteilen, sondern genau begründen, warum sie einzelne Empfehlungen des DCGK nicht einhalten. Da es keine Übergangsregelung gibt, müssen Entsprechungserklärungen um diese Begründung aktualisiert werden. Dies muss umgehend geschehen, nicht erst mit Erstellung des nächsten Berichts. (Siehe z.B. auch hier)
- Weitere Berichterstattung im Lagebericht: Es besteht nun eine ausdrückliche Pflicht, eine Erklärung zu Unternehmensführung sowie zum internem Kontroll- und Risikomanagementsystem abzugeben. Compliance-Maßnahmen verstehen sich als Teil dieses Systems, müssen daher in Zukunft auch berichtet und im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden.
- Prüfungsausschuss: Hier muss neuerdings mindestens ein Mitglied unabhängig sein und über Sachverstand in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Prüfungsausschuss ist auch für die Überwachung der Internen Kontrollen, des Risikomanagements und damit auch der Compliance-Organisation zuständig (auf regelmäßige Berichte des Vorstandes).
Während das BilMoG für andere Bereiche teilweise aufwändige Änderungen bedeutet, dürften bei den meisten Unternehmen dadurch für den Compliance-Bereich keine erheblichen Modifizierungen notwendig werden. Dies unterscheidet sich aber natürlich erheblich je nach Ausrichtung und Aufgabenumfang der jeweiligen Compliance-Abteilung. In jedem Fall sollten die bestehenden Compliance-Systeme und deren Berichterstattung kritisch hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem BilMoG geprüft werden.
Zum Text des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz zum BilMog
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